5.2. 5.2.1. Bezüglich der von der Krankentaggeldversicherung eingeholten versicherungsmedizinischen Beurteilung durch Dr. med. D. vom 16. März 2022 (VB 98) ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um ein Gutachten im Sinne von Art. 44 ATSG handelt, zumal aus den Akten nicht ersichtlich ist, dass die Krankentaggeldversicherung die im Rahmen von -6-