Gemäss RAD-Ärztin Dr. med. E. könne auf die Beurteilung von Dr. med. D. abgestellt werden. Die zuletzt ausgeübte, berufliche Tätigkeit sei dem Beschwerdeführer nicht mehr zumutbar, eine leichte (max. 10 kg) wechselbelastende (überwiegend sitzende, wenig stehende und gehende) Tätigkeit hingegen schon. Die Arbeitsfähigkeit in der angepassten Tätigkeit bestehe seit dem 1. November 2021 (sechs Monate nach erneuter Schmerzexazerbation), spätestens jedoch vor Ablauf des Wartejahres.