Dr. med. D. hielt infolge eigener Untersuchung fest, der Beschwerdeführer sei in der zuletzt ausgeübten, beruflichen Tätigkeit als Dachdecker/Polybauer aufgrund der symptomatischen, strukturellen Veränderungen des linken OSG bis mindestens 15. Mai 2022 zu 100 % arbeitsunfähig, wobei der künftige Verlauf aktuell noch ungewiss sei. In Bezug auf eine angepasste Tätigkeit (leichte Wechseltätigkeit, z.B. eine vor allem sitzende Tätigkeit) bestehe seit dem 1. November 2021 eine volle Arbeitsfähigkeit (VB 98 S. 6 f.).