"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 15. November 2022 aufzuheben, und es sei diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. 2. Es seien weitere medizinische Abklärungen zum Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers durchzuführen, und es sei im Anschluss daran erneut über dessen Rentenanspruch gegenüber der Beschwerdegegnerin zu entscheiden. 3. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.