Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, holte die Akten der Suva sowie der Krankentaggeldversicherung (C.) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 15. November 2022 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. -3- 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: