Am 26. Februar 2012 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund eines gebrochenen Arms erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Nach getätigten Abklärungen und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 3. September 2013 ab, da der Beschwerdeführer seit 29. April 2013 wieder voll arbeitsfähig sei.