Unter diesen Voraussetzungen bestehe seit dem 1. November 2021 bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Weitere medizinische Abklärungen seien nicht angezeigt (VB 34 S. 2 f.). 3.5. Die RAD-Stellungnahme vom 1. September 2022 (Protokoll per 7. Februar 2023) sowie der Bericht von Dr. med. C. vom 10. November 2022 (VB 34 S. 2 f.) stützten sich auf die Berichte der behandelnden Ärzte, die auf fundierten persönlichen Untersuchungen beruhen und ein vollständiges und -7-