Dr. med. C. führte am 10. November 2022 aus, die zwischenzeitlich eingegangenen medizinischen Berichte vermöchten die RAD-Beurteilung vom 1. September 2022 nicht zu beeinflussen. Es sei daher unverändert von einer seit dem 1. November 2021 bestehenden 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit auszugehen (VB 34 S. 3). 3. 3.1. 3.1.1. Hinsichtlich des Beweiswertes eines Arztberichtes ist entscheidend, ob dieser für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, auch die geklagten Beschwerden berücksichtigt, in Kenntnis der -4-