In der protokollarisch festgehaltenen Stellungnahme des RAD vom 1. September 2022 wurden die aktenkundigen Arztberichte als sachlich fundiert und nachvollziehbar bezeichnet, und es wurde empfohlen, auf die "ärztlich attestierten AUF Zeiten abzustellen". Die angestammte Tätigkeit als Bauarbeiter könne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden. Leichte Tätigkeiten könnten gemäss ärztlichem Attest vom 11. Oktober 2021 sowie Arztbericht vom 12. Oktober 2021 seit dem 1. November 2021 ganztags ausgeübt werden (Protokoll per 7. Februar 2023).