2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. November 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 14. November 2022 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zukommen zu lassen. 2. Unter o/e-Kostenfolge zzgl. MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.