1. Der 1993 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 10. Mai 2021 aufgrund von Beschwerden infolge eines am 26. Februar 2021 erlittenen Autounfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung ein. Nach dem Einholen zweier Stellungnahmen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. November 2022 ab.