Ab dem 1. April 2019 werde von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Es werde geschätzt, dass die Arbeitsfähigkeit dann ab Beginn der ambulanten psychiatrischen Behandlung im März 2020 wieder zu 50 % eingeschränkt gewesen sei. "Lediglich" nach der Arthroskopie des rechten Kniegelenkes vom 18. September 2020 sei eine vorübergehende 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis 30. November 2020 nachvollziehbar. Am "31.11.2020" werde vom erneuten Erreichen einer 50%i- gen Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Für den Zeitraum von März bis September 2021 liege keine Dokumentation vor und könne daher keine genaue Beurteilung erfolgen.