"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 8. November 2022 aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine ganze Rente ab 1. Oktober 2018 auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 8. November 2022 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts durch Einholung eines neurologischen Gutachtens an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei ein den beweisrechtlichen Anforderungen genügendes polydisziplinäres Gutachten (Psychiatrie, Orthopädie, Neurologie) anzuordnen.