1.3. Zwischenzeitlich hatte die Beschwerdegegnerin den SMAB-Gutachtern am 1. Juli 2022 Rückfragen gestellt, welche diese am 26. Juli 2022 beantworteten. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. November 2022 vom 1. Oktober 2018 bis am 30. Juni 2019 eine ganze und vom 1. März 2020 bis am 30. November 2021 eine halbe Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3-