1. 1.1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. Februar 2018 wegen der Folgen eines am 20. Oktober 2017 erlittenen Unfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach verschiedenen medizinischen und erwerblichen Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. März 2020 eine vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 befristete Dreiviertelsrente zu.