7.2. Dagegen bringt der Beschwerdeführer vor, die Beschwerdegegnerin hätte eine Parallelisierung das Valideneinkommens vornehmen müssen. Des Weiteren sei ihm aufgrund seiner Einschränkungen im Zumutbarkeitsprofil beim Invalideneinkommen ein Abzug vom Tabellenlohn zu gewähren (Beschwerde S. 12).