7. 7.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung für das Jahr 2021 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ein Valideneinkommen von Fr. 52'147.00 (VB 129, 100.2). Basierend auf der Tabelle TA1 des Jahres 2020 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, Männer, errechnete sie unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2021, der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer 80%igen Arbeitsfähigkeit ein Invalideneinkommen von Fr. 52'258.00. Mangels Erwerbseinbusse resultierte ein Invaliditätsgrad von 0 %.