Die gutachterlichen Ausführungen sind nachvollziehbar begründet, womit die funktionellen Auswirkungen der diagnostizierten psychischen Störung medizinisch anhand der Indikatoren schlüssig und widerspruchsfrei festgestellt wurden. Das Gutachten stimmt daher mit den normativen Vorgaben der erwähnten Rechtsprechung überein. - 10 - Gesamthaft kann auf das ABI-Gutachten vom 8. Dezember 2021 sowie auf die ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 13. September 2022 somit vollumfänglich abgestellt werden.