102.1 S. 11) zum Behandlungs- und Eingliederungserfolg (VB 102.4 S. 9), zur Persönlichkeitsdiagnostik beziehungsweise den persönlichen Ressourcen, zum sozialen Kontext sowie zur Konsistenz (vgl. VB 102.4 S. 3 f., 7 f.), inkl. Erhebungen zur Alltagsgestaltung (vgl. VB 102.4 S. 4). Das Gutachten berücksichtigt damit die rechtsprechungsgemäss zu beachtenden Indikatoren hinreichend. Die gutachterlichen Ausführungen sind nachvollziehbar begründet, womit die funktionellen Auswirkungen der diagnostizierten psychischen Störung medizinisch anhand der Indikatoren schlüssig und widerspruchsfrei festgestellt wurden.