Dem Bericht von Dr. med. E. und Dr. phil. C. vom 21. April 2022 sind sodann keine von den Gutachtern nicht erkannten Aspekte zu entnehmen. Insbesondere enthält der Bericht keine Anhaltspunkte, wonach seit der Begutachtung eine Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers eingetreten wäre. Vielmehr gingen Dr. med. E. und Dr. phil. C. davon aus, dass es in der psychotherapeutischen Arbeit um die Stabilisierung des Gesundheitszustandes gegangen sei, um einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen (VB 110 S. 4). Die Gutachter gingen in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 13. September 2022 schliesslich auch in Kenntnis dieses Berichts von Dr. med.