Der vom Beschwerdeführer beschriebene Schwindel sei durch die Kombination aus starkem chronischem Stress, Schlafdeprivation und Hypertonie durchaus plausibel erklärbar und stelle für den Beschwerdeführer eine enorme psychische Belastung dar. Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen erscheine eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt trotz hoher Motivation des Beschwerdeführers aussichtslos (VB 81 S. 4). -7-