4.2. Am 13. September 2022 nahmen die ABI-Gutachter ergänzend Stellung. Zusammengefasst führten sie dabei aus, zwischenzeitlich liege eine neue, den Gutachtern bis anhin nicht bekannte Diagnose einer Morton-Neurom- Problematik zwischen Digitus III und IV am rechten Vorfuss mit einer zusätzlichen mittelgradigen aktivierten Grosszehengelenksarthrose im Sinne eines Hallux rigidus vor. Aufgrund dieser dokumentierten Pathologie am rechten Fuss seien regelmässig gehende und stehende berufliche Tätigkeiten zum aktuellen Zeitpunkt nicht umsetzbar. Dementsprechend bestehe in der angestammten Tätigkeit nun keine Arbeitsfähigkeit mehr.