In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bestehe eine 50%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Idealerweise sollte die Arbeitstätigkeit von vier Stunden verteilt werden, um regelmässige Pausen gewährleisten zu können. In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 80 %.