2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. November 2022 aufzuheben und sie zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen gemäss IVG, mindestens eine Viertelsrente, auszurichten. 2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. Januar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.