1.3. Am 26. Oktober 2020 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf diverse Beschwerden abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 8. Dezember 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und zusätzlich eingeholter Stellungnahme der ABI-Gutachter verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. November 2022 erneut einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.