6. 6.1. Die Beschwerdeführerin führte auf dem von ihr am 20. Januar 2021 beim Beschwerdegegner eingereichten Formular "Voranmeldung von Kurzarbeit aufgrund von behördlichen Massnahmen infolge Pandemie Covid-19" an, dass es bei ihr (pandemiebedingt) zu Bauverschiebungen komme und ab dem 20. Januar 2021 mit einem Arbeitsausfall von 100 % zu rechnen sei (vgl. VB 87 ff.). Der Beschwerdegegner forderte die Beschwerdeführerin daraufhin mit Schreiben vom 22. Januar 2021 unter anderem auf, ihm eine Liste aller verschobenen Aufträge sowie schriftliche Bestätigungen der Kunden einzureichen, dass und aus welchen Gründen diese die Aufträge verschoben hätten.