2. 2.1. 2.1.1. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau ersuchte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28. Mai 2021 unter Fristansetzung bis am 21. Juni 2021 um ergänzende Auskünfte und Dokumente, da sie bei einer Nachkontrolle der von dieser bisher eingereichten Unterlagen "Unstimmigkeiten" festgestellt habe (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] I/45 f.). Dieser sowie einer weiteren Aufforderung der Amtsstelle Arbeitslosenversicherung des AWA (vgl. Schreiben vom 7. Juli 2021 mit Fristansetzung bis am 22. Juli 2021; VB 64 f.) kam die Beschwerdeführerin indessen nicht nach.