gegenüber der Leiterin der Kita B. kundgetan, dass sie die Stelle "wegen dem RAV" gefunden und sie sich "wegen euch" dort beworben habe und dass sie eigentlich eine Schule mache, welche dazu diene, sie auf einen anderen Beruf umzuschulen (VB RAV 127). Bereits eine solche Aussage signalisiert Desinteresse an einer Anstellung, welches das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages scheitern lässt (vgl. E. 2.2. hiervor). Ob die Beschwerdeführerin gegenüber der Leiterin der Kita B. auch die Äusserung getätigt hat, es sei eine Frechheit, dass sie eine Stelle in einem Beruf, den sie gar nicht möchte, annehmen solle, ist damit nicht entscheidend.