Am 12. September 2022 teilte die Kita-Leiterin dem Beschwerdegegner ferner mit, es wäre per 5. September 2022 eine Festanstellung bei einem Pensum von 60-100 % vorgesehen gewesen. Der Grund, weshalb es zu keiner Anstellung gekommen sei, sei ein mangelndes Interesse an einer Anstellung gewesen und die Beschwerdeführerin habe ausgesagt, sie habe nur am Vorstellungsgespräch teilgenommen, weil das RAV ihr dies auferlegt habe. Sie habe jedoch keinerlei Interesse, diesen Beruf auszuüben (VB RAV 125).