Hiermit habe sie ihre Schadenminderungspflicht verletzt. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen zusammengefasst vor, sie habe sich nicht derart negativ geäussert, wie dies die Kita-Leiterin angegeben habe, sondern habe lediglich dargelegt, dass es ihr Ziel sei, die Handelsschule zu absolvieren und ihr Fernziel eine Anstellung als Kauffrau sei. Ihre Schadenminderungspflicht habe sie mit ihrem Verhalten jedenfalls nicht verletzt. -3-