2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: "Der Einspracheentscheid vom 14.11.2022 sei aufzuheben und auf Einstelltage sei zu verzichten. unter Entschädigungsfolge -" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Januar 2023 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: