Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG (Einspracheentscheid vom 14. November 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1997 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 26. Juni 2022 zur Arbeitsvermittlung an und stellte in der Folge bei der Unia Arbeitslosenkasse Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. August 2022. Mit Verfügung vom 27. September 2022 stellte sie der Beschwerdegegner ab dem 31. August 2022 für 38 Tage in ihrer Anspruchsberechtigung ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies der Beschwerdegegner mit Einspracheentscheid vom 14. November 2022 ab.