Zeitpunkt angesichts der Verfügung der IV-Stelle mit Fr. 0.00 festzusetzen, so dass ungeachtet der Bemessung des Invalideneinkommens kein rentenbegründender Invaliditätsgrad resultieren kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_633/2020 vom 25. März 2021 E. 6.1 und 6.2). 8. 8.1. Gemäss Art. 24 UVG hat die versicherte Person, die durch den Unfall eine dauernde erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet, Anspruch auf eine angemessene Integritätsentschädigung (Abs. 1).