ten Ereignisse aus seiner Sicht anzunehmen sei, begründet dieser nicht, worauf er seine Annahmen stützt, weshalb darauf nicht abgestellt werden kann. Dies gilt umso mehr, als dieser nicht über einen Facharzttitel für Gastroenterologie verfügt und selber angab, er sei kein Hepatologe und es sei eine Stellungnahme eines behandelnden Hepatologen einzuholen - 15 -