So führte Dr. med. I. aus, es lägen keine Laborbefunde aus diesem Zeitraum vor (VB 548 S. 4), worauf ebenfalls Dr. med. G. hinwies (E. 5.3.2. hiervor). Damit kann nicht festgestellt werden, wie sich die Leberfunktion vor, während und nach der Einnahme von Diclofenac dargestellt hat. Dr. med. G. hielt entsprechend überzeugend fest, der formale Beweis für das Vorhandensein einer unerwünschten Dicl- ofenac-Einwirkung sei nicht zu führen, da entsprechende Evidenz als Resultat einer engmaschigeren Monitorisierung vor/während/nach der Therapie oder ein Re-Expositionsversuch fehlten (VB 595 S. 5). Die Ausführungen von Dr. med. G., es liege eine adipositas-assoziierte Fettlebererkran-