Im Übrigen ist die von Dr. med. I. seiner Beurteilung zugrunde gelegte regelmässige Einnahme von Diclofenac durch den Beschwerdeführer mindestens zweifelhaft. Dr. med. I. ging davon aus, dass der Beschwerdeführer über einen Zeitraum von sieben Monaten 75 mg bis 150 mg Diclofenac täglich eingenommen habe (VB 548 S. 3 f.). Worauf er diese Angabe stützte, ist seinen Ausführungen jedoch nicht zu entnehmen. Dr. med. G. hielt dagegen gestützt auf die Angaben des Beschwerdeführers fest, dieser habe unpräzise Angaben, teils auch ausweichende Antworten zu Dauer und Dosierung der eingenommenen Schmerzmedikamente gemacht, was speziell - 14 -