Der postoperative Verlauf sei im Wesentlichen sehr günstig gewesen (VB 510 S. 46). Bei unklaren Hepatopathien sei grundsätzlich die Möglichkeit einer "Drug Induced Liver Injury" (DILI) in Betracht zu ziehen. Beim Beschwerdeführer sei zu diskutieren, ob und inwiefern die Medikamente, insbesondere Analgetika bzw. Antirheumatika, die er in Folge seines Unfalls vom 14. Juli 2015 konsumiert habe, seine Lebererkrankung im Sinne einer alleinigen/vorrangigen DILI verursacht hätten oder ob sie den Zustand bzw. den Verlauf einer vorbestehenden Lebererkrankung im Sinne einer aufgepfropften DILI nachteilig beeinflusst hätten.