5.2.2. Mit E-Mail vom 18. November 2019 führte Dr. Dr. L., Facharzt für Chirurgie, sodann aus, auch wenn eine vorgeschädigte Leber bestanden habe, sei eine akute Dekompensation der Lebererkrankung durch die erwähnten Ereignisse aus seiner Sicht anzunehmen. Da er kein Hepatologe sei, würde er es jedoch für sinnvoll erachten, eine Stellungnahme eines behandelnden Hepatologen einzuholen (BB 8).