5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, der Unfall vom 14. Juli 2015 bzw. die danach aufgrund der unfallbedingten Schmerzen erfolgte Einnahme des Schmerzmittels Diclofenac sei natürlich kausal für die Verschlechterung und Dekompensation seiner zuvor kompensierten Leberzirrhose und es sei überwiegend wahrscheinlich, dass ohne die Einnahme von Diclofenac eine Lebertransplantation im Februar 2019 nicht erforderlich gewesen wäre. Der Gutachter Dr. med. G. überspanne den Nachweis überwiegend wahrscheinlicher Teilkausalität und gehe diesbezüglich von überhöhten Anforderungen aus, was gegen die rechtliche Beweiskraft seiner Beurteilung spreche.