In einer dem Leiden angepassten Tätigkeit wären bezogen auf die Einschränkungen am rechten Handgelenk und am linken Vorderfuss administrative Tätigkeiten im Büro oder feinhandwerkliche Arbeiten, am Tisch sitzend, ganztags zumutbar. Nicht zumutbar seien vorwiegend stehende Tätigkeiten oder solche mit regelmässigem Gehen, Gehen auf unebener Unterlage, häufiges Treppensteigen oder das Besteigen von Leitern und Gerüsten. Aus psychiatrischer Sicht sei eine leidensangepasste Tätigkeit etwa in der Grössenordnung von fünf Stunden täglich möglich.