Subsyndromale posttraumatische Belastungsstörung gemäss F43.1" Die Tätigkeit als Elektromonteur sei aus orthopädisch/rheumatologischer Sicht wegen den Unfallfolgen nicht mehr möglich. Die Tätigkeit als Geschäftsführer sei möglich, sofern keine grösseren Gehleistungen erforderlich seien, wie z.B. Begehung von Baustellen, Beurteilung von Antennen- Anlagen im Geländer etc. Reine Büro-Tätigkeit sei jedoch möglich. In einer dem Leiden angepassten Tätigkeit wären bezogen auf die Einschränkungen am rechten Handgelenk und am linken Vorderfuss administrative Tätigkeiten im Büro oder feinhandwerkliche Arbeiten, am Tisch sitzend, ganztags zumutbar.