Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, die nach dem Unfall vom 14. Juli 2015 eingenommenen Schmerzmittel hätten wesentlich zur Verschlechterung und Dekompensation der zuvor kompensierten Leberzirrhose geführt. Es sei überwiegend wahrscheinlich, dass ohne die Einnahme dieser Schmerzmittel eine Lebertransplantation im Februar 2019 nicht erforderlich geworden wäre. Die über den 15. Mai 2017 hinaus vorliegenden gastroenterologischen und psychischen Beschwerden stünden daher sowohl in einem natürlichen als auch in einem adäquaten Kausalzusammenhang zum Unfallereignis vom 14. Juli 2015, weshalb die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bzw. der Rentenanspruch