Dieses Gutachten legte sie ihrem beratenden Arzt vor. In der Folge stellte sie der psychiatrischen Gutachterin der MEDAS Ergänzungsfragen (Ergänzungsgutachten vom 18. Dezember 2019) und nach Eingang einer durch den Beschwerdeführer eingereichten ärztlichen Stellungnahme auch dem gastroenterologischen Gutachter (Ergänzungsgutachten vom 26. Mai 2021). Die gegen die Verfügung vom 29. Juni 2017 erhobene Einsprache vom 16. Juli 2017 hiess sie mit Einspracheentscheid vom 4. November 2022 insofern teilweise gut, als dass sie dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung in der Höhe von 15 % zusprach. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab.