Nach der Durchführung einer versicherungsinternen Untersuchung veranlasste die Beschwerdegegnerin ein polydisziplinäres Gutachten durch die GUTSO, interdisziplinäre medizinische Begutachtungen GmbH (Gutachten vom 3. Mai 2017). Am 29. Juni 2017 verfügte sie sodann die Leistungseinstellung per 15. Mai 2017. Nach der dagegen erhobenen Einsprache des Beschwerdeführers holte die Beschwerdegegnerin eine versicherungsinterne Stellungnahme ein und liess den Beschwerdeführer durch die MEDAS Zentralschweiz polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 23. September 2019). Dieses Gutachten legte sie ihrem beratenden Arzt vor.