Im Rahmen ihrer Abklärungen gab sie eine durch die Klinik C. AG durchgeführte Funktionsorientierte medizinische Abklärung inklusive Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (Gutachten vom 2. Mai 2016) in Auftrag. Mit Schreiben vom 30. Mai 2016 informierte sie den Beschwerdeführer daraufhin über die Reduktion der Taggeldleistungen auf 50 % ab dem 1. Juni 2016 und deren Einstellung ab dem 1. September 2016. Nach der Durchführung einer versicherungsinternen Untersuchung veranlasste die Beschwerdegegnerin ein polydisziplinäres Gutachten durch die GUTSO, interdisziplinäre medizinische Begutachtungen GmbH (Gutachten vom 3. Mai 2017).