1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer war bis Dezember 2014 als Elektromonteur im von ihm gegründeten Unternehmen B. GmbH tätig. Am 14. Juli 2015 fiel er bei einer Down Hill-Fahrt mit einem Trottinett in einen 1.5 m breiten und ebenso tiefen Entwässerungsschacht, wobei er sich verletzte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge im Zusammenhang mit diesem Unfall vorübergehend Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld). Im Rahmen ihrer Abklärungen gab sie eine durch die Klinik C. AG durchgeführte Funktionsorientierte medizinische Abklärung inklusive Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (Gutachten vom 2. Mai 2016) in Auftrag.