2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden je hälftig, je Fr. 400.00 ausmachend, der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Kosten für die zusätzliche Stellungnahme der medexperts ag vom 17. Juli 2023 in der Höhe von Fr. 728.10 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Hälfte der Parteientschädigung von total Fr. 2'700.00, Fr. 1'350.00 ausmachend, zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten