Die Beschwerdegegnerin hat die Verfügung vom 7. November 2022 (VB 180) gestützt auf das Gutachten der medexperts ag vom 21. April 2022 (VB 153) sowie die gutachterliche Stellungnahme vom 31. August 2022 (VB 171) erlassen, ohne die darin vorliegenden Unklarheiten betreffend Gesamtbeurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit zu beseitigen (vgl. E. 6.2.), weshalb sie für die Kosten der zusätzlichen Stellungnahme der Gutachtenspersonen der medexperts ag vom 17. Juli 2023 (Rechnung vom 17. Juli 2023) aufzukommen hat.