ohne Kaderfunktion, Frauen, total) fällt der Lohn (Vollzeitäquivalent) von Frauen, die in einem Teilzeitpensum von 50 % bis 74 % erwerbstätig sind (Fr. 6'065.00; BfS, LSE 2020, Tabelle T18, monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Frauen, Teilzeit [50%-74%]) sogar um rund 5 % höher aus. Der erhöhte Pausenbedarf sowie die Leistungsminderung aus psychiatrischer Sicht wurden demgegenüber bereits bei der Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt (vgl. E. 6.3. und 6.4.), weshalb sie unter dem Gesichtswinkel des Abzugs vom Tabellenlohn – entgegen den Ausführungen der Beschwerdefüh-