28a IVG) und bei welchen Behinderte mit einem sozialen Entgegenkommen des Arbeitgebers rechnen können (Urteil des Bundesgerichts 8C_55/2022 vom 19. Mai 2022 E. 4.3). Insbesondere umfasst der ausgeglichene Arbeitsmarkt auch Stellen, bei denen Erwerbstätige bei Bedarf jederzeit eine Pause einlegen können (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_366/2021 vom 3. Januar 2022 E. 4.3 mit Hinweis). Aufgrund des im Gutachten der medexperts ag vom 21. April 2022 definierten Zumutbarkeitsprofils fallen etwa Kontroll- und Überwachungstätigkeiten, einfache Maschinenbedienungsfunktionen sowie Hilfsarbeiten in Betracht.